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Bitte erteilen Sie uns
für die Zahlung der Steuern und Abgaben (Müllabfuhr-,
Straßenreinigungsgebühren, grundstücksbezogene Abwassergebühren,
Hundesteuer, Grundsteuer etc.) eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung der
fälligen Beträge erfolgt dann durch unsere Stadtkasse automatisch zu den
auf den Abgabenbescheiden angegebenen Fälligkeitsterminen.
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