Bauleitplanung
Elektronisches Beteiligungsverfahren zur Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 a
Baugesetzbuch (BauGB)
Die kommunale Bauleitplanung umfasst die wichtigsten
Planungsinstrumente zur Steuerung der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung einer Stadt oder Gemeinde. Sie gliedert sich in
die vorbereitende Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan) und die verbindliche
Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches
Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB)
durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der
"Öffentlichkeit" gemäß § 3 BauGB
sowie die Beteiligung der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB.
Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die
"Öffentlichkeit" sowie die zu beteiligenden Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange" dazu
aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung
vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das
Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten.
Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für
eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und
öffentlichen Belangen, über die letztlich die
Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Gemäß § 4 a BauGB können bei der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
ergänzende elektronische Informationstechnologien genutzt
werden.
Soweit der Entwurf des Bauleitplans und die Begründung in das
Internet eingestellt werden, können die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durch Mitteilung von Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter der Internetadresse
eingeholt werden. Diese Möglichkeit der "Online-Beteiligung"
zielt ausschließlich darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu
vereinfachen und den Service zu verbessern, ohne die
Mitwirkungsmöglichkeiten an der kommunalen Bauleitplanung zu
verringern.
Mit Hilfe dieser Plattform wird die Möglichkeit zur
Online-Beteiligung sowohl für die von der Planung betroffenen
Öffentlichkeit als auch für die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Verfügung gestellt.
Sie haben auf dieser Seite gemäß den unten stehend
aufgeführten Bauleitplanverfahren die Möglichkeit
Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen und online per E-Mail Ihre
Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abzugeben.
Aktuelle
Flächennutzungsplanänderungen
Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hünfeld
Aktuelle
Bebauungsplanverfahren
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hünfeld für den
Stadtteil Michelsrombach „Südlich Bussardstraße“, Gemarkung
Michelsrombach, Flur 27
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil
Michelsrombach „Gewerbegebiet an der Autobahn/Logistikpark Hessisches
Kegelspiel“ (Sondergebiet Logistik), Gemarkung Michelsrombach, Flur 38
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld
„Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt h2
„Rathausberg/Kaiserstraße/Fuldaer Berg/Gartenstraße“, Gemarkung
Hünfeld, Flur 11
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Bebauungsplan
Nr. 95 der
Stadt Hünfeld „Industriegebiet Nord-Ost“,
Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2 bei gleichzeitiger Aufhebung der
Bebauungspläne Nr. 41 der Stadt Hünfeld „Lehn/Im Alten Graben“, Nr. 6
der Stadt Hünfeld „Das Stausterfeld“, Nr. 53 „Erweiterung
Industriegebiet der Firma Ondal“, Nr. 32 „Im Alten Graben“, Nr. 52 „Im
Stauster“, Nr. 81 „Erschließung Rad- und Wirtschaftsweg entlang der
geplanten Nordumgehung B 84 auf der ehem. Bahntrasse“ und der
teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld
"Industriegebiet West", Teil B, Gemarkung Hünfeld, Flur 18, 19
(vereinfachtes
Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13a BauGB)
Bebauungsplan
Nr. 97 der
Stadt Hünfeld
"Bahnhofstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 13 (vereinfachtes
Verfahren
nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Textbebauungsplan Nr.
99 der Stadt Hünfeld "Einzelhandel", Gemarkungen
Hünfeld und Nüst
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)