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Nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden
(Diesen Text als PDF-download finden Sie hier)

Welche Personenstandsurkunde wofür ?
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden oder Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister

  • Mehrsprachige Geburtsurkunden (z. B. für Verwendung im Ausland).

  • Eheurkunden

  • Sterbeurkunden
     

Wo sind die Urkunden zu erhalten ?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. beim Standesamt des Geburtsortes.


Datenschutz
Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z. B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
 
 

Gebühren für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden

- Geburtsregister: 10,00 Euro
- Sterberegister: 10,00 Euro
- Heiratsregister: 10,00 Euro

jede weitere Urkunde für dieselbe Person aus demselben Register: 5,00 Euro

Im Falle der Onlinebeantragung können die Gebühren im Voraus überwiesen werden, oder bei Abholung bezahlt werden.

Geben Sie bei der Beantragung bitte in jedem Fall den Namen dessen als Verwendungszweck an, für den die Urkunde beantragt wird!

Bankverbindung bei Urkundenbestellung/Hinweis bei Voranmeldung Eheschließung

Bitte überweisen Sie die Gebühren auf folgende Bankverbindung: Konto: 70000920
BLZ: 53050180
Sparkasse Hünfeld
Verwendungszweck: 12-23ar-999