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Sterbefälle
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Grundsätzlich ist es ratsam, die behördlichen
Formalitäten durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen.
Unabhängig davon, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder den
Sterbefall selbst anzeigen, benötigen Sie hierzu nachstehende
Unterlagen:
- Leichenschauschein
(wird von dem Arzt ausgestellt, der den Tod des Verstorbenen
festgestellt hat).
- Ist der Tod
des Angehörigen im Krankenhaus eingetreten, stellt das Krankenhaus
neben dem Leichenschauschein eine Sterbefallanzeige aus.
- Personalausweis,
Reisepass und gegebenenfalls Meldebescheinigung des Verstorbenen
- War der
Verstorbene verheiratet und wurde die Ehe nach dem 01.01.1958
geschlossen, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
vorzulegen.
- Eheurkunde.
Sofern es sich um eine ausländische Eheurkunde handelt, ist eine
Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher notwendig!
- War der
Verstorbene verwitwet, ist eine Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehepartners vorzulegen.
- War der
Verstorbene geschieden, ist, sofern die Eheschließung nach dem
01.01.1958 erfolgte, eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
vorzulegen. Sollte die Eheschließung vor dem 01.01.1958 oder im Ausland
erfolgt sein, so ist eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
Sofern es sich um eine ausländische Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil
handelt ist auch hier eine Übersetzung durch einen vereidigten
Dolmetscher notwendig!
- Sofern der
Verstorbene ledig war, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
- Namen und
Adressen der Kinder des Verstorbenen
- Personalausweis
oder Reisepass des Anzeigenden
Gebühren:
➢ Originalurkunde =
10,00 €
➢ jede weitere Urkunde =
5,00 €
➢ Erlaubnis zur Feuerbestattung = 25,00 €
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