Corona-Allgemeinverfügung verlängert

Aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes wird die bisher geltende Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda verlängert. Die neue Verfügung tritt am Dienstag, 19. Januar, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar. Somit gelten weiterhin eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr und die Einschränkung des Bewegungsradius‘ für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde).
Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 314 (Stand 15. Januar, 12 Uhr) weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Gemäß dem Konzept ist bei einem Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangsbeschränkung im Wege der Allgemeinverfügung zu erlassen. Zum 11. Januar wurde die Stufe 6 zudem um die Einschränkung des Bewegungsradius‘ auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.
Hiermit soll verhindert werden, dass der Landkreis zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird. „Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön“, erklärt Landrat Bernd Woide. So werden am Samstag und Sonntag, 16. und 17. Januar, in Absprache mit der Stadt Gersfeld und der Polizei zwischen 9 und 16 Uhr die Zufahrten zur Wasserkuppe sowie folgende Parkplätze gesperrt: P1 bis P5 auf der Wasserkuppe an der L3068 zwischen Fuldaquelle und Kreisel Richtung Abtsroda, Märchenwiese Talstation, Zuckerfeld, Abtsroda, Schwedenwall, Rotes Moor, Guckaisee, Grabenhöfchen sowie die beiden öffentlichen Parkplätze am Simmelsberg, im Bereich der Berghütte Simmelsberg/Talstation Skilift Skiclub Hanau.
Die Polizei wird wieder gemeinsam mit dem Ordnungsamt präsent sein und Verstöße verhindern und verfolgen, darunter auch unberechtigtes Parken an den Zufahrtsstraßen.
Zur Berechnung des 15-Kilometer-Radius steht ein kostenloses Kartentool zur Verfügung, das unter www.geoventis.de aufrufbar ist.
Mit der Allgemeinverfügung bleibt es zudem weiterhin Pflicht, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen diese nur betreten dürfen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Zur Erläuterung einige Beispielfragen und Antworten zum 15-Kilometer-Radius:
Gilt die Regelung nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fulda?
Nein. Sie gilt für alle Personen, die tagestouristische Ausflüge im oder in den Landkreis Fulda unternehmen.
Wie wird der Bewegungsradius 15 Kilometer gemessen?
Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie. Ausgangspunkt ist nicht die Wohnadresse, sondern der Punkt der Grenze der Großgemeinde, der dem avisierten Ziel am nächsten liegt. (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)
Gilt diese 15-km-Beschränkung für Einkäufe, Arzttermine, Besuch bei einem Verwandten, Bekannten oder Freund oder Sport?
Nein. Die Beschränkung gilt nur für tagestouristische Ausflüge.
Was ist ein tagestouristischer Ausflug?
Eine Tagesreise ohne Übernachtung, die nicht wegen eines Einkaufs, Arzttermins, Besuchs oder einer sportlichen Aktivität angetreten wird oder auch nicht regelmäßig zum Alltag/zur Lebenswirklichkeit einer Person gehört. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Ist eine Wanderung in der Rhön ein tagestouristischer Ausflug?
Nein. Wandern ist eine freizeitsportliche Aktivität.
Ist der Besuch beispielsweise eines Museums in Kassel, Frankfurt oder Würzung ein tagestouristischer Ausflug und verstößt damit gegen die 15-km-Regel?
Ja.
Ist eine Fahrt nach Kassel möglich, um eine Verwandte oder Freundin zu besuchen?
Ja.
Ist zum Beispiel für jemanden aus dem Rhein-Main-Gebiet ein Ausflug in die Rhön möglich?
Nein. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Wie wird diese Beschränkung kontrolliert?
Es wird ebenso wie bei der Ausgangssperre stichprobenartige Kontrollen geben.
Werden zur Entlastung der touristischen Hotspots weiterhin die entsprechenden Parkplätze und Zufahrtsstraßen in der Rhön gesperrt?
Ja. An den Wochenenden werden weiterhin besonders frequentierte Parkplätze zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt.