Abfallgebühren / Mülltonnen An-, Um- und Abmeldungen
Die An-/Ab- und Ummeldungen von Müllgefäßen kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Eine Antragstellung durch Mieter oder sonstige zur Nutzung eines Grundstückes berechtigte Personen ist nicht möglich.
Die Ummeldung eines Müllgefäßes (andere Größe oder veränderter Abfuhrrhythmus) ist mit einer Gebühr in Höhe von derzeit 10,00 € verbunden.