Hunde An- und Abmeldungen
Hinweise zur Hundesteuer (2.1.12)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Bescheinigungeines Tierheimes, usw.)
- Impfpass/Heimtierausweis des Hundes
- Für eine evtl. Ermäßigung eine Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung
Ein Formular zur Anmeldung Ihres Hundes finden Sie am Ende dieser Seite.
Gebühr: Für die Anmeldung werden keine Gebühren erhoben.
Hundesteuersätze ab dem 01.01.2015:
Hundesteuer pro Jahr für den 1. Hund (ohne Ermäßigung) |
48,00 € |
Hundesteuer pro Jahr für den 2. Hund (ohne Ermäßigung) |
120,00 € |
Hundesteuer pro Jahr für den 3. Hund (ohne Ermäßigung) |
150,00 € |
Hundesteuer gefährliche Hunde | 400,00 € |
Ermäßigungen
Gemäß § 7 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hünfeld können Hunde, die bei einem anerkannten Zucht- oder Leistungsrichter des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) eine Begleithundeprüfung oder einen Teamtest abgelegt haben, ermäßigt werden. Jagdgebrauchshundeprüfungen werden ebenso wie Prüfungen, die in einer vom Land Hessen anerkannten Hundeschule abgelegt wurden und deren Inhalte mindestens denen der Begleithundprüfung entsprechen, gleichgestellt.
Hundesteuer pro Jahr für den 1. Hund (mit Ermäßigung) |
36,00 € |
Hundesteuer pro Jahr für den 2. Hund (mit Ermäßigung) |
96,00 € |
Hundesteuer pro Jahr für den 3. Hund und alle weiteren Hunde (mit Ermäßigung) |
120,00 € |
Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, können nicht ermäßigt werden.
Steuerbefreiungen/-ermäßigungen
Steuerbefreiung wird auf Antrag für das Halten von Hunden gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Personen mit einem Schwerbehinderten-ausweis mit den Merkzeichen "B", "BI", "aG" oder "H") dienen. Hierzu muss neben dem Schwerbehindertenausweis auch ein Nachweis über die abgelegte Prüfung des Hundes (z.B. Ausbildung zum Blindenhund) vorgelegt werden.
In besonderen Fällen können auch für andere Hunde (mit Ausnahme von Kampfhunden) Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen gewährt werden (siehe hierzu §§ 6, 7 und 8 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hünfeld).
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Nachweis über evtl. abgelegte Prüfungen (z.B. Begleithundeprüdung)
- evtl. Schwerbehindertenausweis des Hundehalters/der Hundehalterin
- evtl. sonstige erfoderliche Nachweise
Gefährliche Hunde / Kampfhunde
Als gefährliche Hunde im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) gelten:
Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Rottweiler.
Hierbei ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Hund auffällig geworden ist. Allein die Zugehörigkeit zu der genannten Rasse ist hier entscheidend.
Darüber hinaus gelten auch die Hunde als gefährlich, die
- einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
- ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
- durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
- aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.
Um einen gefährlichen Hund zu halten, ist eine Erlaubnis(Ordnungsamt der Stadt Hünfeld) erforderlich, die beim Bürgermeister der Stadt Hünfeld als örtliche Ordnungsbehörde zu beantragen ist.
Für eine Erlaubnis hat die Halterin/ der Halter folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- wer körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund sicher zu führen
- den Nachweis der Sachkunde besitzt
- den Nachweis der positiven Wesensprüfung des Hundes erbringt, die nicht älter als 6 Monate sein darf
- den Nachweis der artgerechten Hundehaltung erbringt
- den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung erbringt
- den Nachweis über die Entrichtung der fällig gewordenen Hundesteuer erbringt
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Chip
Abmeldungen
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadt Hünfeld, Bürgerbüro, innerhalb von zwei Wochen unter Angabe von Gründen anzuzeigen.
Wird ein Hund veräußert oder abgegeben, so sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Hundehalters/Hundehalterin anzugeben.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Hundemarke
- Bescheinigung des Tierarztes über die Tötung des Tieres
Gebühren:
Für die Abmeldung werden keine Gebühren erhoben.