Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 01.11.2007 wird der ePass der zweiten Generation eingeführt, in dem neben dem Foto nunmehr auch zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke findet bei der Passbeantragung mittels eines speziellen Fingerabdruckscanners statt.
Bezüglich der Anforderungen an das vorzulegende Passbild können Sie sich anhand der Foto-Mustertafel informieren. Hier sind auch Beispiele für biometriegeeignete und ungeeignete Bilder illustriert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass durch uns nur noch Passbilder akzeptiert werden können die den oben genannten Richtlinien entsprechen.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aktuelles Passbild nach ICAO-Standard (Die Vorlage des Lichtbildes in digitaler Form ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig)