Kinderreisepässe - Neubeantragung
Neubeantragung eines maschinenlesbaren Kinderpasses.
Eine persönliche Vorsprache des Kindes ist immer notwendig. Der Kinderreisepass ist seit dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach ist die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Sofern beide Elternteile zusammen wohnen, kann die Antragsstellung nur durch beide Elternteile erfolgen.
- Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht des anderen Elternteils und dessen Ausweis vorgelegt werden.
- Lebt nur ein Elternteil mit dem Kind zusammen, genügt die Vorsprache dieses Elternteils.
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (sofern das Kind nicht in Hünfeld geboren worden ist)
- Sorgerechtsbescheinigung (Wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind)
- Eventuell bereits ausgestellte Kinderausweise/Kinderreisepässe
- 1 aktuelles Lichtbild nach ICAO-Standard
- Größe und Augenfarbe des Kindes
Seit dem 01.11.2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt.
Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
Gebühren: 13,00 €