Rathaus der Stadt Hünfeld

Kirchenaustritte

Seit dem 01.03.2017 ist für den Austritt aus einer Kirchen-, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft das Einwohnermeldeamt der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes zuständig. Der Austritt muss persönlich erklärt werden.  

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiges Ausweisdokument


Anschließend erfolgt eine automatische Mitteilung an das zuständige Finanzamt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.

Gebühren: 30,00 €