Kirchenaustritte
Seit dem 01.03.2017 ist für den Austritt aus einer Kirchen-, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft das Einwohnermeldeamt der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes zuständig. Der Austritt muss persönlich erklärt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiges Ausweisdokument
Anschließend erfolgt eine automatische Mitteilung an das zuständige Finanzamt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.
Gebühren: 30,00 €