Übermittlungssperre
Ohne Angabe von Gründen kann jede antragestellende Person der Übermittlung der Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen widersprechen.
Dasselbe gilt auch für die Übermittlung der Meldedaten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger/-innen, Presse oder Rundfunk.
Die Weitergabe der Meldedaten an Adressbuchverlage sowie die Übermittlung an die Religionsgesellschaft der glaubensverschiedenen Eheleute sind ebenfalls unzulässig.
Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich die personenbezogenen Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. auch dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden.
Die Übermittlungssperre kann über die Onlinedienste auf der Homepage unserer Stadt beantragt werden:
www.huenfeld.de/onlinedienste-fuer-buerger.html
Zudem kann die Übermittlungssperre kann mit dem unten stehenden Formular schriftlich beantragt werden.