Asbestzement, Mineral- / Isolierwolle
Neue Entsorgungsvorgaben für Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Mineral-/Isolierwolle älteren Herstellungsdatums:
Der Gesetzgeber hat sie als "gefährliche Abfälle" eingestuft. Seit dem 17. Juli 2004 dürfen sie (auch wenn sie entsprechend verpackt sind) nicht mehr auf der Abfalldeponie Kalbach oder an den Wertstoffhöfen angenommen werden, sondern müssen gesondert entsorgt werden.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an örtliche Entsorgungsunternehmen. Auch einige Dachdeckerbetriebe und Fachunternehmen bieten ihren Kunden die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung an (vor einer Beauftragung sollten Sie entsprechende Angebote einholen).