Herzlich Willkommen im Bürgerbüro der Stadt Hünfeld
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Führungszeugnisse
Führungszeugnis jetzt auch online beantragen (Externer Link!)
Hinweise zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen:
Flyer_BfJ_betr._Beantragung_Führungszeugnis.pdfDie Beantragung kann aber auch weiterhin direkt im Bürgerbüro erfolgen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Belegart „O" oder „P" die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck
- Bei einem "erweiterten Führungszeugnis" das Schreiben der Stelle, die es bekommen soll
Gebühren: 13,00 €
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Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem vom zuständigen Finanzamt (Fulda) festgesetzten Einheitswert eines Grundstückes.
Für Baugrundstücke, Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke und ähnliches wird Grundsteuer B erhoben.
Für landwirtschaftliche Anwesen wie z.B. Wald, Wiese, Acker wird Grundsteuer A erhoben. In einigen Fällen werden auch zum landwirtschaftlichen Betrieb zählende Wohnhäuser mit der günstigeren Grundsteuer A bewertet.
Nähere Informationen hierzu kann Ihnen die Bewertungsstelle beim Finanzamt Fulda geben.
Die Grundsteuer wird errechnet nach dem vom Finanzamt in Verbindung mit dem Einheitswert festgesetzten Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld festgelegten Grundsteuerhebesatz multipliziert und beträgt ab dem 01.01.2016
- für Grundsteuer B 300 %
- für Grundsteuer A 300 %.
Stichtag für die Bewertung eines grundsteuerpflichtigen Grundstückes ist jeweils der 01. Januar des auf eine Änderung folgenden Jahres. Wurde z.B. im Jahr 2000 auf einem bisher unbebauten Grundstück ein Wohnhaus errichtet, so ist dieses Wohnhaus zum 01. Januar 2001 zur Grundsteuer heranzuziehen. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass durch die verspätete Festsetzung des Einheitswertes durch das Finanzamt Fulda möglicherweise erst nach 1 – 2 Jahren eine rückwirkende Steuerberechnung erfolgen könnte.
Bei Verkauf oder Übergabe eines Grundstückes erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer automatisch. Dies kann jedoch, je nach Arbeitsanfall beim Finanzamt Fulda, ebenfalls ca. 1 – 2 Jahre dauern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach erfolgter Eigentumsumschreibung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros in Verbindung zu setzen.
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Hunde An- und Abmeldungen
Hinweise zur Hundesteuer (2.1.12)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Bescheinigungeines Tierheimes, usw.)
- Impfpass/Heimtierausweis des Hundes
- Für eine evtl. Ermäßigung eine Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder Jagdgebrauchshundeprüfung
Ein Formular zur Anmeldung Ihres Hundes finden Sie am Ende dieser Seite.
Formular zur Anmeldung eines Hundes
Formular zur Abmeldung eines Hundes -
Jugendfischereischein
(Für Jugendliche ab 10 Jahren bis zu ihrem 16. Geburtstag ohne Fischereiprüfung)
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben. Sofern der Fischereischein ab dem 10. Lebensjahr beantragt wird, kann er auf 5 Jahre ausgestellt werden. Sofern er später beantragt wird, ist nur die Ausstellung eines Jahresfischereischeines möglich.
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.Juni 2012 ungültig
Ab dem 01.11.2007 wird der ePass der zweiten Generation eingeführt, in dem neben dem Foto nunmehr auch zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke findet bei der Passbeantragung mittels eines speziellen Fingerabdruckscanners statt.
Bezüglich der Anforderungen an das vorzulegende Passbild können Sie sich anhand der Foto-Mustertafel informieren. Hier sind auch Beispiele für biometriegeeignete und ungeeignete Bilder illustriert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass durch uns nur noch Passbilder akzeptiert werden können die den oben genannten Richtlinien entsprechen.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aktuelles Passbild nach ICAO-Standard (Die Vorlage des Lichtbildes in digitaler Form ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig)
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Kinderreisepässe - Neubeantragung
Neubeantragung eines maschinenlesbaren Kinderpasses.
Eine persönliche Vorsprache des Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr erforderlich. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach ist die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich.
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Kinderreisepässe - Verlängerung/Ergänzung
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Kinderreisepass (gültig!)
- 1 aktuelles Passbild nach ICAO-Standard
Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
Gebühren: 6,00 €
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Kirchenaustritte
Seit dem 01.03.2017 ist für den Austritt aus einer Kirchen-, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft das Einwohnermeldeamt der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes zuständig. Der Austritt muss persönlich erklärt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- gültiges Ausweisdokument
Anschließend erfolgt eine automatische Mitteilung an das zuständige Finanzamt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.
Gebühren: 30,00 € -
Kraftfahrzeugschein- bzw. Zulassungsbescheinigung - Änderungen
Die Anschriftenänderung im Kraftfahrzeugschein kann nur bei einem Umzug innerhalb Hünfelds bzw. des Landkreises Fulda vorgenommen werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 10,70 €
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Lohnsteuerkarten
Seit dem 01.01.2011 hat sich die Zuständigkeit für die Ausstellung / Änderung von Lohhnsteuerkarten geändert.
Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten an das zuständige
Finanzamt in Fulda:Königstraße 2
36037 Fulda
Telefon: 0661 924-01