Abfallentsorgung

Abfallkalender 2024

Den Abfallkalender sortiert nach jeweiligen Abholbereichen für die Kernstadt und die Stadtteile gibt es auf der Homepage des Landkreis Fulda.

Den gesamten Abfallkalender 2024 für die Stadt Hünfeld gibt es hier zum Download.


Gebührenübersicht

Bei Privathaushalten wird zusätzlich eine Grundgebühr von monatlich 2,30 € für jede auf dem Grundstück wohnende Person berechnet. In der gewerblichen Gebühr ist die Grundgebühr bereits als Pauschale erhalten. Die Gebühren enthalten jeweils alle Kosten des gesamten Entsorgungsangebots. Mit Ausnahme der Nutzung der Wertstoffhöfe fallen keine weiteren Gebühren an.

Abfuhrturnus120 l240 l360 l660 l1.100 l
4-wöchentlich€ 3,55€ 6,60€ 9,60€ 17,30€ 27,90
14-tägig€ 6,60€ 12,95€ 18,80€ 34,00€ 56,20
gewerblich€ 15,70€ 28,80€ 43,90€ 77,50€ 129,00

Beispielrechnung:

Eine 4-köpfige Familie zahlt für eine 120 Liter Mülltonne mit 4-wöchiger Abfuhr einschließlich 14-tägiger Abfuhr einer Bio-Tonne, 4-wöchiger Abfuhr einer 240 Liter Blauen Tonne sowie der Möglichkeit, zweimal jährlich die Sperrmülllabfuhr zu nutzen, monatlich 12,75 Müllgebühr. (4*2,30 € Grundgebühr + 3,55 € Gefäßgebühr).

Sperrmüll

  • Wann wird Sperrmüll abgeholt?

    Bei der Anmeldung oder kurz darauf erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin. Die Abfuhr erfolgt zum nächsten freien Termin, spätestens 3 Monate nach der Anmeldung. Im Vergleich zur Straßensammlung, die nur alle 6 Monate stattfand, ist dies eine deutliche Verbesserung.

    Alle Städte und Gemeinden werden in regelmäßigen Abständen angefahren. So kann es vorkommen, dass in Ihrer Stadt/Gemeinde eine Abfuhr vor Ihrem Entsorgungstermin erfolgt. Diese war dann bereits so weit ausgelastet, dass Ihre Entsorgung bei dieser Tour nicht mehr erfolgen konnte und deshalb in die nächste freie Tour eingeplant werden musste.

    Fällt bei Ihnen z.B. wegen der Neuanschaffung von Möbeln später als in 3 Monaten Sperrmüll an, können Sie auch einen späteren Termin vereinbaren.

  • Wieviel Sperrmüll wird abgeholt?

    Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr gebührenfrei bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll pro Abfuhr anmelden.

  • Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus privaten Haushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen und nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (Möbel und größere Einrichtungs-/ Gebrauchsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde). Einzelteile dürfen höchstens zwei Meter lang, einen Meter breit und 50 kg schwer sein.

    Holzmöbel aus dem Wohnbereich (unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Furnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bänke, Regale, Bettgestelle u.ä.) bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen. Sie werden von einem eigenen Fahrzeug abgefahren.

  • Was gehört nicht zum Sperrmüll?

    • größere Mengen als 5 Kubikmeter pro Haushalt, z.B. aus größeren Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
    • Abfälle aus Umbau-, Bau-, Renovierungsmaßnahmen
    • Bau- und Außenhölzer: Sie sind meist mit Holzschutzmitteln behandelt (Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer, Kleintierställe, Dachlatten/-sparren, Gartenmöbel u.ä.) und müssen gesondert entsorgt werden.
    • elektrische / elektronische Geräte, Altreifen, Autoteile
    • gefährliche, übelriechende oder ekelerregende Abfälle
    • Kleinteile wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht in Säcken oder Kisten verpackt)
    • verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglickeiten bestehen, wie Kartons, Baum-, Strauch- und
    • Heckenschnitt, Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
    • Bitte melden Sie keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr an. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können. 
    • Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.
    • Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe.

Wertstoffhof

  • Wer darf den Wertstoffhof der Stadt Hünfeld nutzen?

    • alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hünfeld
    • Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Fulda
    • alle Hünfelder Gewerbebetreibe, die an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sind
  • Worauf sollten Sie bei der Abgabe von Wertstoffen achten?

    Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden so eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen.

  • Welche Mengen können Sie abgeben?

    Aus Kapazitätsgründen können jeweils nur Kleinmengen (max. 1m³) angenommen werden. Für größere Mengen (insbesondere Bauschutt, Altholz, Baurestabfälle) müssen Sie sich in jedem Fall eines gewerblichen Entsorgungsunternehmens bedienen

  • Was wird angenommen?

    • Altpapier - kostenfrei
    • Altglas - kostenfrei
    • Althölzer, auch Laminat
    • Altmetalle - kostenfrei
    • Aufbereitbarer Beton, Steine, Ziegel
    • Baustellenrestabfälle
    • Elektro-Kleingeräte - kostenfrei
    • Folien (keine Silagefolien) - kostenfrei
    • Hausmüll
    • Leuchtstoff-/Energiesparlampen
    • Mineralischer Erdaushub/Feldsteine
    • Styropor (Verpackungsmaterial) - kostenfrei
    • gelber Sack aus Privathaushalten - kostenfrei
    • Trockenbatterien - kostenfrei
    • Verpackungsabfälle ("Gelber Sack") - kostenfrei

    Die Abholung von Elektrogroßgeräten müssen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hünfeld anmelden. Unter Telefonnummer 06652 180 -135, -136, oder -137 wird Ihnen ein Abfuhrtermin genannt. Bei der Abholung eines Großgeräts können Sie auch Kleingeräte bereitstellen.

    Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde erheben wir für folgende Materialien Gebühren:


    bis 50 l
    (Schubkarre)
    50 bis 250 l
    (PKW-Kombi)
    250 bis 500 L
    (Kleinanhänger)
    Mineralischer Bauschutt
    (Ziegeln, Fliesen, Steine, Beton, Estrich, Putz, Mörtel)

    € 6,00€ 9,00
    Unverwertbarer Baurestabfall
    (Gipskartenplatten, abgelöste Tapete, Teppich, Kehricht)
    € 6,00€ 12,00€ 18,00
    Altholz
    (Holzfenster, -türen, -decken,
    -fußböden)
    € 4,00€ 8,00€ 12,00
    Hausmüll
    (Restmüll und Sperrmüll)
    € 6,00€ 12,00€ 18,00

    Altpapier: pro 0,5 m3 pauschal € 6,00.

    Die Gebühr wird durch das Wertstoffhofpersonal festgesetzt. Die angelieferte Menge wird geschätzt, daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.

  • Ansprechperson bei Fragen zum Wertstoffhof

    Keine Mitarbeitende gefunden.

Kompostierungsanlage

Abfall-ABC

Wo entsorge ich eigentlich? ...

  • Altglas

  • Althölzer und Holzabfälle

    entweder beim Sperrmüll oder auf dem Wertstoffhof der Stadt Hünfeld abgegeben werden. Zum Sperrmüll gehören Möbelteile aus Holz, behandelte sowie unbehandelte Holzteile.

  • Altkleider

    Annahmestelle des DRK Kreisverbandes Hünfeld

    Mackenzeller Straße 19  

    36088 Hünfeld

    +49 6652 96700

    Annahmestelle für Gebrauchtkleider

    A. Gensler

    Allmuser Str. 33

    36088 OT Dammersbach

    +49 6652 4929

    H. Lorei

    Fasanenweg 11

    36088 OT Michelsrombach

    +49 6652 6769

    H. Kiel

    Liethring 17

    36088 OT Nüst

    +49 6652 5173

    O. Göller

    Hünfelder Str. 24

    36088 OT Mackenzell

    +49 6652 71347

  • Altmedikamente

    Viele Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Sie sind aber nicht zur Rücknahme verpflichtet.

  • Altmetalle, Blech, Schrott

    Firma Grimm

    Zum Wolfsgraben 3

    36088 Hünfeld

    +49 6652 6192

  • Altöl

    Über den Handel.

  • Altreifen

    Kostenpflichtige Abgabe beim Fachhandel

  • Asbestzement, Mineral- / Isolierwolle

    Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an örtliche Entsorgungsunternehmen. Auch einige Dachdeckerbetriebe und Fachunternehmen bieten ihren Kunden die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung an (vor einer Beauftragung sollten Sie entsprechende Angebote einholen).

    Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Mineral-/Isolierwolle werden von Wertstoffhöfen nicht angenommen.

  • Autobatterien

    Über den Handel.

  • Batterien

    • Altbatterien
    • Trockenbatterien
    • Akkus

    in Geschäften an der Rathauspforte oder im Wertstoffhof.

    Autobatterien über den Handel - keine Annahme auf dem Wertstoffhof.

  • CDs, CD-ROMs, DVDs

    Restmüll

  • Elektrogeräte

    Viele elektrische / elektronische Geräte sind als "gefährliche Abfälle" eingestuft und müssen gesondert entsorgt werden. Ob ein Gerät gefährliche Bestandteile enthält, ist oft nicht zweifelsfrei zu beurteilen, deshalb werden alle Elektrogeräte aus Privathaushalten getrennt gesammelt. Dabei wird zwischen Elektroklein- und Elektrogroßgeräten unterschieden.

    Elektrogroßgeräte sind Wasch-, Spülmaschinen, Schleudern, Trockner, Elektroherd, Kühl- und Gefriergeräte, Mikrowellen sowie Fernsehgeräte und Computermonitore. Diese werden durch eine eigene Abfuhr vor jedem Hausgrundstück abgeholt.

    Die Abholung von Elektrogroßgeräten müssen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hünfeld anmelden. Unter Telefonnummer 06652 180 -135, -136, oder -137 wird Ihnen ein Abfuhrtermin genannt. Bei der Abholung eines Großgeräts können Sie auch Kleingeräte bereitstellen.

    Elektrokleingeräte hierzu zählen Geräte der Unterhaltungselektronik (CD- / DVD- Player, MP 3 Player, Radios, Kasettenrecorder, Walkman, Videorecorder, Stereoanlagen, Lautsprecher ), Geräte der Informationstechnik (Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Computer, Tastaturen, Laptops, Drucker, Scanner, Tonerkartuschen von Druckern u.ä.) sowie andere elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge (Mixer, Toaster, Fön, Staubsauger, Bügeleisen, Rasierapparat, Bohrmaschine, Akkuschrauber u. ä. ) sowie elektrische Spielzeuge (Gameboy, Fernlenkautos u. ä. ).

  • Kompostierbare Abfälle

  • Radioaktive Stoffe


    Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht zur Entsorgung angenommen werden. Dazu zählen z. B. auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenzeichen oder der Aufschrift „radioaktiv“ oder „radioactive“ gekennzeichnet sind.

    Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz, Kassel, Tel. 0561/106-3849, außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.

  • Tierkadaver

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz Betrieb TBA Rivenich

    Am Orschbach 2

    54518 Rivenich

    +49 6508 91430

Container-Standorte für Altglas

Hier finden Sie unsere Altglascontainer:

  • Hünfeld (Kernstadt)

    • Wertstoffhof, Breitzbacher Weg
    • Parkplatz Stadthalle - Klingelstraße  
    • Schillerstraße  
    • Parkplatz Molzbacher Straße  
    • Parkplatz Gänseplatz  
    • Parkplatz Friedlandstraße  
    • Stallbergstraße  
    • Parkplatz Klosterstraße  
    • Johann-Pülsch-Straße  
    • Bodelschwinghstraße  
    • Parkplatz "Am Igelstück"
  • Dammersbach

    Allmuser Straße / Ortseingang links

  • Großenbach

    Parkplatz St.-Antonius-Straße / Am Kalkstein

  • Kirchhasel

    Georgstraße (auch Stendorf und Neuwirtshaus)

  • Mackenzell

    • Kappmühlenweg
    • Zum Flurküppel
  • Malges

    Leimbacher Straße

  • Michelsrombach

    Pfordtgasse - gegenüber Spielplatz

  • Molzbach

    Kerbachstraße

  • Nüst 

    Theodor-Fontane-Straße

  • Oberfeld

    Alte Straße

  • Oberrombach

    Michelsrombacher Straße

  • Roßbach

    Mühlenweg

  • Rudolphshan

    Backhausgrundstück Am Kleegarten

  • Rückers 

    Parkplatz St.-Anna-Straße

  • Sargenzell

    Parkplatz Am Bettelstein

  • Gut zu wissen!

    Die Deutschen sind spitze im Glasrecyceln – über 90 Prozent aller Haushalte bringen ihr Altglas zum Sammelcontainer. Doch was gehört eigentlich ins Altglas – und was nicht?

    Grundsätzlich gilt: Was nicht durch die Öffnung passt, gehört auch nicht in den Container: z. B. Fensterglas und Spiegel. Glühbirnen bzw. Energiesparlampen und Neonröhren passen zwar hinein, gehören aber in den Rest- bzw. Elektromüll. Besonders störend im Recyclingglas sind Porzellan und Keramik: Sie haben einen höheren Schmelzpunkt als Glas und machen sich in den neu produzierten Glasbehältern als Einschlüsse bemerkbar. Die Folge: Die Behälter müssen sofort wieder eingeschmolzen werden, da sie den hohen Qualitätsanforderungen nicht mehr genügen. Porzellan, Keramik und auch Glasgeschirr gehören daher in den Restmüll. Auch Behältnisse aus Bleikristall, z. B. Blumenvasen, Aschenbecher, Weingläser, sowie alle anderen Trinkgläser haben im Altglas nichts zu suchen.

    Und was darf hinein? Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser – kurz: alle Glasbehälter, in denen Lebensmittel abgefüllt waren. Dazu zählen auch Einmachgläser. Auch Parfümflakons dürfen in den Container, wenn sie nicht mit anderen Materialien beschichtet sind, ebenso pharmazeutische Verpackungen, wie Behälter für Hustensaft, Augentropfen usw.

    Bitte trennen Sie nach Farben: Auch wenn es so aussieht, als würden die Container bei der Abholung des Recyclingglases im LKW zusammen geschüttet – dem ist nicht so. Die Ladefläche des LKW ist in drei Kammern unterteilt, was man von außen nicht erkennen kann. Und die sorgfältige Trennung nach Farben spielt beim Recycling eine große Rolle: Weiß- und Braunglas vertragen so gut wie keine anderen Farben, anders ist es bei Grün­glas. Deshalb können andersfarbige Glasbehälter, z. B. aus blauem Glas, im Grünglas entsorgt werden. Unproblematisch im Altglas sind übrigens Deckel aus Metall – sie werden mit Magneten aussortiert.

    Im Schnitt besteht eine Glasflasche aus 60 Prozent Altglas, bei der Farbe grün sind es sogar bis zu 90 Prozent. Recycling spielt eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Glas – es spart Energie und Rohstoffe. Das freut Umwelt und Klima. Glasrecycling ist Ihr aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Sortieren Sie aus, bevor Sie einsortieren. Damit bewahren Sie einen einzigartigen Verwertungskreislauf – denn Glas kann ohne Qualitäts­verlust recycelt werden. Und das immer und immer wieder.