Hundesteuer - Hund anmelden
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Hünfeld- Belege über die Besitzzeiten des Hundes (z.B. Kaufvertrag, Bescheinigung eines Tierheimes, usw.)
- Impfpass / Heimtierausweis des Hundes
- Für eine eventuelle Ermäßigung eien Bescheinigung über die Ablegung einer Begleithundeprüfung, Teamtest oder JagdgebrauchshundeprüfungWelche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt HünfeldFür den ersten Hund
Gebühr: 70,00 €
Art der Gebühr: SteuerFür den zweiten Hund
Gebühr: 150,00 €
Art der Gebühr: SteuerFür den dritten und jeden weiteren Hund
Gebühr: 180,00 €
Art der Gebühr: SteuerFür gefährliche Hunde
Gebühr: 450,00 €
Art der Gebühr: SteuerWelche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt HünfeldFrist: 0 Stunden
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt HünfeldWas sollte ich noch wissen?
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
Spezielle Hinweise für - Stadt HünfeldSteuerbefreiung nach §6 Hundesteuersatzung möglich.
Steuerermäßigung nach §7 Hundesteuersatzung möglich.Voraussetzungen für Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung in §8 Hundesteuersatzung geregelt.