Reisepass, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt HünfeldFür die Beantragung des vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- ab 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch digital übermittelt werden
- das Bild muss den neuen biometrischen Anforderungen entsprechen
- gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Sollte die persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten nicht möglich sein, kann die Zustimmung schriftlich erfolgen.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.