Stadtmarketing
Leistungsbeschreibung
Die kommunale Wirtschaftsförderung ist unabdingbar für die Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandortes Hünfeld. Sie ist ein Teil der Daseinsvorsorge und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität. Sie hat die Aufgabe, die kommunalen und regionalen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln mitzugestalten, sodass die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Menschen positiv beeinflusst werden. Damit ist sie eine wichtige, verwaltungsübergreifende Querschnittsaufgabe. Dieser hat die Aufgabe, Bindeglied zwischen Verwaltung und Wirtschaft zu sein. Durch den Kümmerer sollen die Kontakte innerhalb der Verwaltung sowie des gesamten Konzerns der Stadt Hünfeld zur Wirtschaft hergestellt werden, sodass dieser als einheitlicher Ansprechpartner dient bezogen auf die Anliegen der Firmen. Insofern ist die Hauptaufgabe der Wirtschaftsförderung, die Unternehmen in der Stadt Hünfeld zu unterstützen. Dieser Anspruch beinhaltet im Wesentlichen folgende konkrete Ziele:
- Sicherung bestehender und Schaffung der Rahmenbedingungen für neue Arbeitsplätze;
- Schaffung eines an den Stärken in der Stadt Hünfeld ausgerichteten Wirtschaftsklimas;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes;
- Sicherung und Stärkung der Finanzkraft der Kommune.
Flächenmanagement Hünfeld
Sie möchten ein Geschäft in der Hünfelder Innenstadt eröffnen und suchen dabei Unterstützung? So können wir Ihnen behilflich sein:
- Informationen zum Wirtschaftsstandort Hünfeld
- Informationen über unterbesetzte Branchen in Hünfeld
- Information und Beratung zu freien oder freiwerdenden Flächen
- Kontaktvermittlung zu Eigentümern, Vermietern und Maklern
- Übersicht der leerstehenden Gewerbeflächen/-immobilien im Kommunalen Immobilienportal Hünfeld
Sie sind Eigentümer oder Vermieter einer leerstehenden Gewerbeimmobilie in der Hünfelder Innenstadt? Folgende Unterstützung bieten wir Ihnen an:
- Beratung zu den Standortanforderungen von potentiellen Mietern bzgl. Flächenanforderungen für Verkaufs- und Nebenflächen, Lagen, ect. Kontaktvermittlung zu Maklern und Mietinteressierten
- Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung Ihres Leerstandes, z.B. Schaufenstergestaltung
Um als Vermittler zwischen Grundstücksanbietern und -suchenden umfassend agieren zu können, pflegen wir alle leerstehenden Gewerbeobjekte in unsere kommunale Datenbank ein. Hierbei ist jedoch auch Ihre Mithilfe nötig. Bitte melden Sie uns den (drohenden) Leerstand Ihrer Immobilie so schnell wie möglich, damit wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Nachmieter behilflich sein können.
Was sollte ich noch wissen?
Die aktive Vermeidung und Beseitigung von Leerständen ist ein wichtiges stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt Hünfeld und erhält bzw. steigert die bunte Vielfalt der Angebote in der Innenstadt.
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung sollen zur Belebung der Innenstadt bzw. zur Leerstandsvermeidung Gewerbetreibende, insbesondere Startup-Unternehmen/ Jungunternehmen bzw. Gründer, die zur Vitalität der Innenstadt beitragen, eine Unterstützung erfahren.
Hierzu hat die Stadt Hünfeld die Förderrichtlinie zur Geschäftsgründung und Innenstadtbelebung erstellt, die insbesondere auf die Neueröffnung oder Neuansiedlung von Gewerbebetrieben (Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) mit einem innovativen oder das Fördergebiet bereichernden Konzept abzielt.
Ziele der Förderrichtlinie
Mit dieser Förderrichtlinie soll der Beginn der Geschäftstätigkeit erleichtert werden, insbesondere
- innovative Ideen,
- zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt,
- als Anreize für die Ansiedlung neuer Konzepte,
- um die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereiche zu stärken
- um längerfristige Leerstände von Verkaufsflächen im Fördergebiet zu vermeiden
- als ein Instrument zur Steuerung eines Angebotsmix
Was wird gefördert?
- Innenaus- oder Umbau, Renovierung
- Anschaffung von Innenausstattung
- Anschaffung von Technik, wie z.B. Kassensystem oder Sicherheitssystem
- Werbekosten zur Eröffnung
- im Einzelfall auch Mietkostenförderung möglich
Förderhöhe
- 50 Prozent der nachgewiesenen Nettokosten
- Im Einzelfall können auch Mietkosten gefördert werden
- die maximale Förderung beträgt 10.000 € (12.500 € unter Berücksichtigung von Mietkosten)
Förderantrag
Antrag mit folgenden Unterlagen bei der Stadt Hünfeld - Wirtschaftsförderung einreichen:
- Geschäftsplan (Businessplan)
- Mietvertrag (Entwurf) oder Eigentumsnachweis
- Grundriss der Betriebsräume
- Gewerbeanmeldung
- Auflistung der Maßnahmen, die gefördert werden sollen
- Kostenschätzung, Auflistung der Kosten der einzelnen Maßnahmen, bestenfalls Kostenvoranschlag
Im Anschluss entscheidet der Magistrat der Stadt Hünfeld über eine mögliche Förderung.