Entlastung für Grundstückserwerber

Richtlinie zum Erbbaurecht

Bei einem Erbbaurechtsvertrag bleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Hünfeld. Der Erbbauberechtigte erhält ein langfristiges und im Grundbuch gesichertes Recht zur Nutzung in Form einer Bebauung mit einem Gebäude. Das Gebäude ist ein Bestandteil des Erbbaurechts und steht damit im Eigentum des Erbbauberechtigten.

 

Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte an die Stadt Hünfeld einen jährlichen Erbbauzins, der 2 Prozent vom Bodenwert beträgt, sofern das Grundstück zur Eigennutzung genutzt wird. 3 Prozent vom Bodenwert zahlt der Erbbauberechtigte, sofern das Grundstück als Mietobjekt ohne Eigennutzung genutzt wird.

 

Die Laufzeit der jeweiligen Erbbaurechtsverträge soll 99 Jahre betragen. Der Erbbauberechtigte hat nach Ablauf von 10 Jahren seit Vertragsbeginn jederzeit das Recht das Grundstück zu kaufen und somit in sein Eigentum zu übertragen. Die Richtlinie gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2028. Sie kann unter https://www.huenfeld.de/de/buergerservice-politik/politik/ortsrecht-und-satzungen/#accordion-1-3 eingesehen werden.