Zählerstände
Stadtwerke lesen ab
Falls die beauftragten Ableser die Hausbewohner nicht antreffen, wird Ihnen eine Ablesekarte im Briefkasten hinterlassen, auf welcher der Zählerstand eingetragen werden kann. Die Ablesekarte sollte dann an die Stadtwerke gesendet werden. Sollte der Zählerstand nicht bis zum 9. Januar 2026 vorliegen, wird eine Verbrauchsschätzung durchgeführt. Aufgrund des vorgezogenen Ablesezeitraums werden die Verbrauchsmengen für Strom und Wasser linear, beim Gas sowie Nachtspeicher- und Wärmepumpenanlagen temperaturabhängig gewichtet und auf den 31.12.2025 hochgerechnet.
Die Kunden können ihre Zählerstände auch schriftlich an die Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld, per E--Mail: zaehlerablesung@stadtwerke-huenfeld.de oder per Telefax 06652 / 180-219 übermitteln. Die Mitarbeiter im Kundenzentrum der Stadtwerke sind unter der Rufnummer 06652 / 180-220 zu erreichen.
