Tanzverbot
An Volkstrauertag und Totensonntag
Die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Feiertagsgesetz mit Geldbuße geahndet werden können. Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Veranstalter und Gaststättenbetreiber, auf diese Vorschriften zu achten.
