Keine Einigung erzielt
Grenzbereinigung für Brücke über Flutgraben der Nüst
Deshalb hat der Landkreis Fulda als Straßenbaulastträger die Brücke im Bestand grundlegend saniert. Um der hohen Verkehrsbelastung Rechnung zu tragen, musste die Fahrbahn auf dem sanierten Bauwerk eingeschränkt werden. Ursprünglich war ein Ersatzneubau seitens des Kreises beabsichtigt worden, der allerdings aufgrund der fehlenden Einigung mit dem Anlieger nicht realisiert werden konnte. Der Magistrat hat jetzt dem Grenzbereinigungsplan zugestimmt, der vorsieht, dass die Flächen an den Straßenbaulastträger Landkreis Fulda mit allen Rechten und Pflichten übergehen. Das gesamte Bauwerk einschließlich der Geländer verbleibt somit in der Verantwortung des Kreises.
