Verlängerung bis 2030

Förderrichtlinie wurde verlängert

Seit Inkrafttreten der Richtlinie in 2021 hat sich die Förderung zur Schaffung von Wohnraum in Leerständen bewährt. Bisher sind 20 förderfähige Anträge gestellt wurden, in 16 Fällen konnten Bewilligungen in einem Volumen von rund 150.000 Euro ausgesprochen werden. 

Bei der Hälfte dieser Fälle konnten bisher Auszahlungsbescheide, die erst nach tatsächlicher Herstellung des Wohnraumes durch Umbau oder Renovierung möglich sind, in einem Volumen von 65.000 Euro erfolgen.