Befahrung des Kanalnetzes

Noch 15 Prozent müssen verfilmt werden

Die Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, mindestens alle 15 Jahre ihr gerade in ländlichen Regionen weit verzweigtes Kanalnetz mit Videolafetten zu befahren. Im Wasserschutzgebieten beträgt das Intervall sogar nur fünf Jahre. Die dabei festgestellten Schäden im Kanalnetz werden durch die Fachingenieure in verschiedene Schadensklassen eingestuft, die entweder zum sofortigen Handeln wegen möglicher Gefahren für den Untergrund oder zur Instandsetzung innerhalb bestimmter Fristen veranlassen. Bis zum Wintereinbruch im November vergangenen Jahr waren bereits 85 Prozent des Netzes in der Stadt Hünfeld untersucht worden. Die Auswertung der umfangreichen Videoaufzeichnungen aus den Befahrungen der Kanäle dauert noch an.