Baum- und Wiesenwahlgrabstätten freihalten
Grabschmuck erschwert Pflegearbeiten
Vor diesem Hintergrund bittet die Friedhofsverwaltung alle Angehörigen darum, den Grabschmuck auf den betroffenen Grabstätten zu entfernen und künftig freizuhalten. Sollten die Gegenstände auch weiterhin auf den Grabflächen stehen, müssen diese durch die Stadt entfernt werden, damit die erforderlichen Pflegearbeiten durchgeführt werden können.
Die Gegenstände werden auf den Friedhöfen nach Entfernung für 14 Tage aufbewahrt und können in dieser Zeit dort abgeholt werden, die Kontaktauftnahme ist über die Friedhofsverwaltung 06652 180-610 oder über die Mitarbeiter vor Ort möglich. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Angehörigen um Verständnis und darum, die geltenden Regelungen künftig zu beachten, damit eine ordnungsgemäße Pflege der Grabflächen auch weiterhin gewährleistet werden kann.
