Ladung zur Teilnehmerversammlung

Öffentliche Bekanntmachung 

Ladung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten sowie zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Haune (VF 2140) finden zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. l, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung und § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung sowie zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 4 FlurbG in Verbindung mit § 32 FlurbG folgende Termine statt, zu denen die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens geladen werden:

  1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse
    (Offenlegungstermin)
  2. Anhörung der Beteiligten über den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan
    (Anhörungstermin)

Zu diesen Terminen ergehen nachstehende Einladungen:

  1. Offenlegungstermin

Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) und die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) liegen wie folgt für die Beteiligten zur Einsichtnahme aus:

Montag, 06.07.2026 und Dienstag, 07.07.2026

jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch, 08.07.2026 von 9.00 - 12.30 Uhr

in der Stadthalle Kolpinghaus (Saal Neustadt)

Klingelstraße 14, 36088 Hünfeld

Zu den oben genannten Zeiten stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung unter 0611/535-1142 gebeten.

Von der Möglichkeit der Einsichtnahme an den Tagen der Offenlegung bitte ich Gebrauch zu machen, weil im Anhörungstermin am 08.07.2026 Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden können. Sollten Sie jedoch keine Fragen haben, ist ein Erscheinen nicht nötig.

  1. Anhörungstermin

Der Anhörungstermin findet statt am

Mittwoch, 08.07.2026 um 14.30 Uhr

in der Stadthalle Kolpinghaus (Saal Neustadt)

Klingelstraße 14, 36088 Hünfeld

Hierzu werden die Beteiligten bzw. deren Bevollmächtigte geladen.

Besondere Hinweise zum Anhörungstermin:

Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan von Hünfeld-Haune steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der Widerspruch kann sowohl im Anhörungstermin am 08.07.2026 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1 in 36041 Fulda erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße  16 in 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Teilnahme am Anhörungstermin ist freigestellt.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der o. g. Termine verhindert sind, können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Bevollmächtigung muss, soweit noch nicht geschehen, schriftlich erfolgen. Die Unterschrift der vollmachtgebenden Person muss von einer siegelführenden Stelle amtlich beglaubigt sein (z. B. Gemeinde, Ortsvorsteher). Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Fulda – Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1, 36041 Fulda erhältlich oder über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/VF2140 abrufbar.

Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind

  • als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Nr. 1 FlurbG)
  • alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere:
  • Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungskosten oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Alten Bestandes und Nachweis des Neuen Bestandes, ggf. mit ergänzenden Unterlagen) zugestellt, in dem die von ihnen eingebrachten alten Grundstücke nach Fläche und Wert, ihre neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem von ihnen Eingebrachten nach-gewiesen ist.

Den Nebenbeteiligten wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis der Nebenbeteiligten - Alter Bestand - und Nachweis der Nebenbeteiligten - Neuer Bestand - ggf. mit ergänzenden Unterlagen) zugestellt, aus dem ihre im Grundbuch eingetragenen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzungen nachgewiesen sind. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch eingetragenen alten Grundstücke, treten die im Nachweis der Nebenbeteiligten - Neuer Bestand - angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht und sofern Rechte im Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind diese ebenfalls im Auszug aus dem Flurbereinigungsplan nachgewiesen.

Die Beteiligten werden gebeten, die ihnen zugestellten Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zu den Terminen mitzubringen.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Stadt Hünfeld sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Schlitz, Burghaun, Eiterfeld, Hofbieber, Nüsttal, Petersberg und Rasdorf öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Ladung im Internet über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/VF2140 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter folgender Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 02.06.2026

Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag

gez. Witte

(Verfahrensleiter)