Baugebiet "Höhenlage Molzbach" Hünfeld
Baugebiet „Höhenlage Molzbach“ Hünfeld
Im Baugebiet „Höhenlage Molzbach“ startet der 1. Vermarktungsabschnitt mit 31 Grundstücken. Die Grundstücke können voraussichtlich ab April 2027 bebaut werden, da derzeit noch die Erschließungsarbeiten erfolgen. Im Rahmen des Kaufvertrags wird eine Bauauflage von 3 Jahren vereinbart.
I. Der Grundstückskaufpreis beträgt 149,00 €/m² und beinhaltet die Ablösung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsstraße sowie den Abwasserbeitrag und den Baukostenzuschuss Wasser. Ablösung bedeutet, dass es für diese Beiträge keine Nachforderung oder Rückzahlung geben wird. Für die Mischgebietsgrundstücke beträgt der Grundstückskaufpreis 150,35 €/m² aufgrund des höheren Abwasserbeitrages.
Zusätzlich zu zahlen sind:
- Kosten für den bereits versetzten Übergabeschacht Kanal auf dem Grundstück
- Hausanschlusskosten für Kanal, Strom sowie Wasser
- Kanalhausanschluss gem. Entwässerungssatzung der Stadt Hünfeld sowie Kosten für den bereits versetzen Übergabeschacht auf dem Grundstück
- Die Preisblätter (Hausanschlusskosten) für Strom sind auf der Homepage der Stadtwerke zu finden unter der Rubrik „Netze“. (Link: https://www.stadtwerke-huenfeld.de/netze/)
- Das Preisblatt für Wasser findet man unter https://www.stadtwerke-huenfeld.de/wasser/
Folgende Grundstücke werden je Kategorie mit den nachfolgenden Auflagen angeboten:
Grundstücke für Einfamilienhäuser:
Anzahl: 16 Grundstücke
Flurstücke: 232 – 239; 217-224
Auflagen:
- Bauauflage von 3 Jahren ab Bebaubarkeit des Grundstückes
- Eigennutzungsverpflichtung für 5 Jahre ab Bezugsfertigkeit des Wohnhauses
Grundstücke für Doppelhäuser:
Anzahl: 4 Grundstücke
Flurstücke: 180-183
Auflagen:
- Bau eines Doppelhauses innerhalb von 3 Jahren ab Bebaubarkeit des Grundstückes
- Eigennutzungsverpflichtung für eine Wohneinheit des Doppelhauses (weitere Doppelhaushälfte kann vermietet oder verkauft werden)
- Eine gemeinsame Bewerbung ist möglich, mind. einer der Bewerber muss die Mindestpunktzahl nach der Vergaberichtlinie erfüllen, die Bewertung erfolgt jeweils getrennt für jeden Bewerber
Grundstücke für Reihenhäuser:
Anzahl: 1 zusammenhängender „Block“ mit 6 Grundstücken
Flurstücke: 200-205
Anzahl: 1 zusammenhängender „Block“ mit 3 Grundstücke
Flurstücke: 207-209
Auflagen:
- Kauf nur als zusammenhängender Block
- Bauauflage von 3 Jahren ab Bebaubarkeit der Grundstücke
- Eingereichtes Konzept wird Bestandteil des Kaufvertrags
Hinweis: besonders berücksichtigt werden Bewerbungen, die einen späteren Verkauf der einzelnen Reihenhäuser nach Abschluss der Bauarbeiten vorsehen. Wünschenswert ist ein Verkauf auf Grundlage der Vergaberichtlinie der Stadt Hünfeld. Sofern gewünscht, unterstützt die Stadt Hünfeld gerne bei einem Verkauf der Reihenhäuser bspw. durch die Vermittlung von Interessenten.
Grundstücke für Mietbebauungen:
Anzahl: 1 Grundstück
Flurstück: 179
Auflagen:
- Bau eines Wohnhauses mit mind. 6 Wohneinheiten (8 max. möglich) innerhalb von 3 Jahren ab Bebaubarkeit des Grundstückes
Grundstücke im Mischgebiet:
Anzahl: 1 Grundstück
Flurstück: 170
Auflagen:
- Kombinierte Nutzung bestehend aus gewerblicher Nutzung mit Wohnen oder reine gewerbliche Nutzung. Eine reine Wohnnutzung kann nicht berücksichtigt werden.
- Bauauflage von 3 Jahren ab Bebaubarkeit des Grundstückes
Die jeweiligen Grundstücksgrößen können dem beigefügten Lageplan 2 entnommen werden.
II. Maßgeblicher Bebauungsplan
Auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Hünfeld „Neubaugebiet Höhenlage Molzbach“ wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist rechts unten neben dem Luftbild einsehbar. Zusätzlich sind die städtischen Satzungen einzuhalten.
III. Bewerbungsverfahren
Interessenten können sich bis zum 08.06.2026 schriftlich bei Ulrike Krimmel, E-Mail: ulrike.krimmel@huenfeld.de, oder postalisch melden. Nach Ablauf der Frist erhalten alle Interessenten die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Ablauf der Vergabe.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Vergaberichtlinie der Stadt Hünfeld, die unter folgendem Link einsehbar ist: https://www.huenfeld.de/de/der-standort/bauen-und-wohnen/baugebiete/.
Neben dem Abschluss von Kaufverträgen besteht die Möglichkeit ein Grundstück über einen Erbbaurechtsvertrag auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Hünfeld, einsehbar unter: https://www.huenfeld.de/de/buergerservice-politik/politik/ortsrecht-und-satzungen/10-30-bauen-stadtplanung-abwasser/richtlinie-erbbaurechte.pdf?cid=1dgb, zu erwerben. Bei Fragen hierzu steht Ihnen Madlen Hillenbrand, E-Mail: madlen.hillenbrand@huenfeld.de oder Tel. 06652/180-167 gerne zur Verfügung.