Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Hünfeld "Mackenzeller Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 9, bei gleichzeitiger Aufhebung des Ursprungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Macken-zeller Straße"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 19.02.2026 die Auslegung des oben genannten Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.
Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.
Nachstehend sind als mögliche Downloads die 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 31 der Stadt Hünfeld „Mackenzeller Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 9, bei gleichzeitiger Aufhebung des Ursprungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Mackenzeller Straße“ sowie die Begründung aufgeführt.
Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme
02.04.2026
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.
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Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.