Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren

Einbeziehungssatzung Nr. 1 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Oberfeld "Alte Straße", Gemarkung Oberfeld, Flur 1, Flurstücke 76/1, 75 und 73/3
(Auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB (Baugesetzbuch) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 23.09.2025 die Auslegung der o. g. Einbeziehungssatzung beschlossen.  

 Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

 Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

 Nachstehend sind als mögliche Downloads der Bebauungsplanentwurf Nr. 1 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Oberfeld „Alte Straße“, die Begründung, der Satzungstext, die Eingriffs- und Ausgleichsplanung, die Kompensationsberechnung sowie die Bekanntmachung im Amtsblatt aufgeführt.

 Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

 13.11.2025

 zu beachten.

 Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.

Stellungnahme online abgeben

Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.

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