Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Gewerbefläche nördlich Sportplatz", Gemarkung Mackenzell, Flur 15, bei gleichzeitiger Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossgarten/Die langen Wiesen"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 02.07.2025 die Aufstellung des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 23 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Gewerbefläche nördlich Sportplatz“, Gemarkung Mackenzell, Flur 15, bei gleichzeitiger Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schlossgarten/Die langen Wiesen“, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung, die schallschutztechnische Untersuchung sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

21.08.2025

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.


Stellungnahme online abgeben

Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.

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