Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan Nr. 119 der Stadt Hünfeld "Gewerbefläche Erich-Olbricht-Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 4

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 19.05.2026 die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 119 der Stadt Hünfeld „Gewerbefläche Erich-Olbricht-Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 4, beschlossen.

 Die Auslegung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im vorliegenden Verfahren abgesehen, da es sich um eine kleinräumige Planung mit untergeordneter städtebaulicher Bedeutung handelt und die Fläche im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der Bebauungsplanentwurf Nr. 119 der Stadt Hünfeld „Gewerbefläche Erich-Olbricht-Straße“, die Begründung, der Umweltbericht sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

26.06.2026

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.


Stellungnahme online abgeben

Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.

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