Beteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 112 "Klostergarten", Gemarkung Hünfeld, Flur 8 und 9, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Klosterstraße/In der Eck"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld hat am 25.11.2025 die Auslegung des oben genannten Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich zu dem konkreten Planverfahren gegeben. Dabei wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich die Stellungnahme auf die Themen des Aufgabenbereichs beschränkt.

Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen und die Rechtsgrundlagen sind hierzu anzugeben, damit die Stadtverordnetenversammlung den Inhalt nachvollziehen und eine sachgerechte Abwägung erfolgen kann.

Nachstehend sind als mögliche Downloads der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 112 der Stadt Hünfeld „Klostergarten“ Gemarkung Hünfeld, Flur 8 und 9, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Klostergarten/In der Eck“, die Begründung, die Abwägungsergebnisse sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Durchführungsvertrag Klostergarten, das Schallschutzgutachten, die Bau- und Nutzungsbeschreibung sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt aufgeführt.

Um den vorgesehenen Zeitplan bezogen auf die feststehenden Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung einhalten zu können, wird darum gebeten, die angegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme

12.01.2026

zu beachten.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln.

 

Stellungnahme online abgeben

Die Verfahrensunterlagen können Sie entsprechend herunterladen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme online zu übermitteln.

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